Was Sind Die Aufgaben Der BundesministerInnen

Bundesminister

Die Bundesregierung setzt für sich aus dem Bundeskanzler/der Bundeskanzlerin, den BundesministerInnen und den StaatssekretärInnen zusammen. Sie setzen die Gesetze circa und machen Gesetzesvorschläge.

BundeskanzlerIn Dieser Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin ist Vorsitzende/r dieser Bundesregierung. Er/sie schlägt vor, wer MinisterIn bzw. StaatssekretärIn wird. Er/sie mag aber den anderen MinisterInnen und StaatssekretärInnen keine Weisungen geben, wie sie ihre Profession machen sollen (hat also kein Weisungsrecht). Er/sie ist auch BundesministerIn (des Bundeskanzleramts), zeichnet vom Bundespräsidenten /von dieser Bundespräsidentin aktuell unterzeichnete Gesetze circa und vertritt den Bundespräsidenten/die Bundespräsidentin bis zu 20 Tage, falls diese/r verhindert ist. Sein Stellvertreter bzw. ihre Stellvertreterin ist jener Vizekanzler/die Vizekanzlerin.

BundesministerIn und StaatssekretärIn Ein Bundesminister/eine Bundesministerin (auch Minister/Ministerin), leitet ein Ministerium, das für ein Thema (z.B. Bildung, Soziales etc.) verantwortlich ist. StaatsskretärInnen unterstützen die MinisterInnen bei ihrer Beschäftigung.

Regierungsbildung Nach den Nationalratswahlen beauftragt dieser Bundespräsident/die Bundespräsidentin normalerweise den Chef/die Chefin dieser mandatsstärksten Partei (die Partei, die die meisten Mandate bei den Wahlen erzielt hat) mit der Regierungsbildung.

Wenn solche/r eine Regierung zusammengestellt hat, liegt es an diesem Bundespräsidenten/an jener Bundespräsidentin, die Bundesregierung zu ernennen. Er/sie kann auch die Regierung oder einzelne MinisterInnen ablehnen. Auch die Mehrheit der Abgeordneten im Nationalrat kann jener Bundesregierung oder einzelnen MinisterInnen das Misstrauen aussprechen. Dann müssen selbige vom Bundespräsidenten/von dieser Bundespräsidentin enthoben werden.

Die Herrschaft soll im Nationalrat eine Mehrheit dieser Abgeordneten von ihren Gesetzesvorschlägen und ihrer Politik erweichen, dadurch daraus Gesetze entstehen. Darum bilden meistens zwei oder viele Parteien eine Regierung (Koalition) sowie stellen dadurch gemeinsam die Mehrheit jener Abgeordneten im Abgeordnetenhaus. Sowie die mandatsstärkste Partei mehr als die Halbe Menge aller Abgeordneten im Parlament stellt, mag sie auch alleine die Regierung bilden (Alleinregierung). Es ist auch möglich, dass eine Regierung keine Mehrzahl von Abgeordneten im Nationalrat hat (Minderheitsregierung). Dann sollte sie bei jeder Abstimmung im Volksvertretung die Abgeordneten anderer Parteien weich klopfen, für ihre Gesetzesvorschläge zu stimmen.

Aufgaben der Bundesregierung Die Bundesregierung ist für die Leitung dieser Bürokratie des Bundesstaates schuldfähig, macht ein Regierungsprogramm sowie erstellt das Budget. Das bedeutet etwa, dass sie Sorge trägt, dass es hinreichend Straßen, Schulen gibt, wie die Steuergelder verwendet werden, usw. Alle Ziele, die die Herrschaft umsetzen will, sind im Regierungsprogramm verankert. Folglich die Regierung dies machen mag, bringt sie Gesetzesvorschläge ins Parlament ein, über die dann von den Abgeordneten abgestimmt wird. Die Bundesregierung müsste ihre Beschlüsse einstimmig fassen (StaatssekretärInnen haben kein Stimmrecht, nur MinisterInnen, BundeskanzlerIn und VizekanzlerIn).