Deutsches Zentrum für Altersfragen

altersfrage

Zur kontinuierlichen Unterstützung altenpolitischer Entscheidungsprozesse hat dieser Deutsche Bundestag die Bundesregierung 1994 aufgefordert, in jedweder Legislaturperiode einen Altersbericht vorzulegen. Zu diesem Zweck beruft die Bundesregierung jedes Mal ohne Bezahlung tätige Sachverständigenkommissionen, die mit unabhängigen Experten sowie Expertinnen besetzt werden. Die Sachverständigenkommission erstellt in höchst rund zweijähriger Job ihr Anschauung. Zur Rückhalt ihrer Arbeit mag die Kommission schriftliche Expertisen von anderen Wissenschaftlerinnen sowie Wissenschaftlern einholen oder Expertinnen und Experten zu spezifischen Fragestellungen anhören. Schriftlich erstellte Expertisen werden nachfolgend an die Veröffentlichung des Berichts darüber hinaus veröffentlicht. Die Bundesregierung fügt dem Sachverständigenbericht ihre Stellungnahme bei sowie übergibt beide Teile gemeinsam als Altersbericht dem Parlament sowie dieser Allgemeinheit.

Die Altersberichte dieser Bundesregierung bilden heute, neben aktuellen wissenschaftlichen Studien, anderen Berichten auf Bundesebene (zum Beispiel Berichte der Enquete-Kommission „Demografischer Wandel“, Alterssicherungsberichte, Pflegeberichte) sowie den Altersberichten jener Länder, Kommunen sowie Verbände, eine dieser wichtigsten Quellen für die öffentliche Diskussion zu Fragen jener Politik für das Alter und ältere Menschen. Die bislang erschienenen Altersberichte dieser Bundesregierung haben ansonsten zur allgemeinen Verteilung des Wissens über Alternsprozesse sowie die Begebenheit älterer Menschen beigetragen. Mit den Altersberichten wurden gesellschaftlich relevante Themen aufgegriffen, deren Bedeutsamkeit exponiert sowie die Auseinandersetzungen dazu in dieser (Fach-)Öffentlichkeit intensiviert und vorangetrieben. Insoweit stellen die Berichte ein wichtiges Instrument jener (alten-)politischen Diskursentwicklung auf allen Ebenen dar – von einzelnen engagierten Bürgerinnen sowie Bürgern über Verbände sowie Organisationen bis hin zu Kommunen, Ländern sowie dem Bund.

Der 1993 vorgelegte Erste Altersbericht hatte allgemeinen Charakter und zeichnete ein Gesamtbild dieser Lebenssituation älterer Menschen im kurz ehe vereinten Deutschland. Dieser Zweite Altersbericht (1998) widmete sich dem Thema „Wohnen im Alter“. Dieser Anfang 2001 erschienene Dritte Altersbericht enthält eine allgemeine Bestandsaufnahme jener Lebenssituation Älterer (inkl. der Entstehung seitdem dieser Wiedervereinigung Deutschlands), entwirft Zukunftsperspektiven und gibt Handlungsempfehlungen für solche Politikfelder, die für die Lebenssituation älterer Menschen extraordinär wesentlich sind. Der Dritte Altersbericht betont die Bedeutung individueller sowie gesellschaftlicher Ressourcen für ein selbstständiges, aktives und produktives Leben im Alter. Der Vierte Altersbericht (2002) trägt den Titel „Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger – unter besonderer Berücksichtigung demenzieller Erkrankungen“. Er beschäftigt für sich eingehend mit den besonderen Bedürfnissen hochaltriger Menschen mit dem Ziel, ein realistisches Bild dieses Lebensabschnitts zu zeichnen und eine Basis für vorgesehen notwendige Planungen sowie Entscheidungen zu schaffen. Ein Hauptaugenmerk wurde auf die Erarbeitung von Vorschlägen zur Vervollkommnung der Versorgungssituation Demenzkranker gelegt. Dieser Fünfte Altersbericht (2006) trägt den Titel „Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft – Jener Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt jener Generationen“. Im Zentrum des Berichts stehen die Potenziale älterer Menschen, die in den Feldern Erwerbsarbeit, Entstehung, Einkommenslage, Seniorenwirtschaft, Familie sowie private Netzwerke, Einsatzfreude sowie Teilhabe sowie für ältere Migrantinnen und Migranten untersucht werden. Jener im Dezember 2010 veröffentlichte Sechste Altersbericht „Altersbilder in der Gesellschaft“ zeigt, dass die dominierenden Altersbilder in zentralen Bereichen jener Gesellschaft dieser Vielfalt jener Lebensstile und Lebensumstände im Alter in der Regel noch nicht gerecht werden. Dieser Aufsatz soll eine öffentliche Debatte über angemessene Altersbilder anregen; gleichzeitig lädt er nun ein, über die eigenen Altersbilder nachzudenken.

Dieser Siebte Altersbericht (2016) trägt den Titel „Furcht sowie Mitverantwortung in der Kommune – Struktur und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“; er zeigt auf, selbige Rolle die Kommunen für die Gestaltung des Lebens im Alter einnehmen können sowie einkassieren sollten. In diesem Artikel wird analysiert, jene Entwickeln die zum Teil großen Unterschiede im Innern Kommunen sowie Regionen, dennoch auch die sozialen Unterschiede zwischen dieser Gruppe der älteren Menschen für das Existieren im Alter haben. In ihren Empfehlungen fordert die Sachverständigenkommission den Bund und die Länder dazu auf, die Kommunen zu stärken sowie sozialer Ungleichheit entgegenzuwirken. Sie plädiert für mehr Beistand sowie Vernetzung in den Handlungsfeldern, die für ältere Menschen extraordinär bedeutsam sind (um Gesundheit, Furcht und Pflege, Wohnen sowie Mobilität). Seit seiner Veröffentlichung im November 2016 hat jener Siebte Altersbericht den Anlass für zahlreiche Konferenzen, Tagungen sowie Workshops gegeben. Viele Kommunen, Verbände, kirchliche sowie politische Organisationen, Netzwerke sowie Seniorenorganisationen haben für sich gegenwärtig mit seinen Botschaften sowie den Empfehlungen .

Die bisher veröffentlichten Altersberichte der Bundesregierung sind für Privatpersonen in gedruckter Form entgeltpflichtig über den Bundesanzeiger Verlag (telefonisch 0800-12 34 339) zu buchen. Behörden und Institutionen erhalten die Berichte in gedruckter Form auch bei dieser Publikationsstelle jener Bundesregierung (telefonisch 01805-77 80 90, Fax: 01805-70 80 94, Email: publikationen@bundesregierung.de). Ferner sind die Berichte als kostenlose Downloadversion in Bereitschaft; die Links zu den jeweiligen Altersberichten finden Sie in jener untenstehenden Liste.